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Montag, 07. Juni 2010 um 23:11 Uhr |
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Ägyptisches Verwaltungs-Oberstgericht hebt koptisches Eherecht auf
31.05.2010
Die koptisch-orthodoxe Kirche darf nach einem Gerichtsurteil in Ägypten geschiedenen Gläubigen nicht die Wiederheirat verweigern. Das verfassungsmäßige Recht auf Ehe und Familiengründung stehe über einem religiösen Heiratsverbot, entschied das oberste ägyptische Verwaltungsgericht laut einer Meldung des Nachrichtendienstes "Middle East Online" am Montag.
Das Gericht in Kairo wies damit den Einspruch des koptischen Patriarchen Schenuda III. zurück und gab einem Mann Recht, der gegen sein religiöses Oberhaupt geklagt hatte. Der betreffende Kopte, Hani Wasfi, wollte nach einer Scheidung eine zweite kirchliche Trauung erzwingen. In erster Instanz war er mit seinem Begehren gescheitert. Gegen das jetzige Urteil ist laut "Middle East Online" keine Berufung möglich.
In Ägypten ist eine rechtskräftige Eheschließung nur mit einer religiösen Zeremonie möglich. Die koptische Kirche lässt eine zweite Trauung aber nur dann zu, wenn die frühere Ehe aufgrund von Ehebruch aufgelöst wurde oder ein Partner den Glauben gewechselt hat. Rund zehn Prozent der rund 80 Millionen Ägypter gehören der koptisch-orthodoxen Kirche an.
Quelle:Kathweb
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